Trinkwasserversorgung

Trinkwasserversorgung

Der Anschluß an das öffentliche Trinkwassernetz dient in der Regel der Einspeisung von Trinkwasser in das Hausnetz.

Zusätzlich kann geprüft werden, ob zur Abdeckung von Spitzen des Bedarfs auf dem Grundstück gewonnenes Trinkwasser bereitgestellt werden kann. Die Trinkwasserversorgung kann auf rund 4 Liter / Tag und Einwohner aus dem öffentlichen Netz abgesenkt werden. Läßt man seiner Phantasie freien Lauf, kann an die Wasseruhr eine Zapfstelle zur Trinkwasserentnahme entsprechend dem  Tagebedarf der Bewohner angebracht werden. Alle anderen  Zapfstellen, z.B. zum Baden, Duschen etc. werden dann mit Nutzwasser versorgt. Die Landeswassergesetze lassen die genehmigungsfreie Entnahme von Grundwasser weit über der Menge des Tagesedarfs zu.

Als weitere Variante soll ein Membranfilter niedergehendes Regenwasser in bedarfgerechter Menge zu Trinkwasser aufbereiten.  Eine Bevorratung von mindestens 4 Wochenmengen ist vorgesehen. Ein Anschluß an das öffentliche Netz ist dann nicht mehr erforderlich.

Die dritte Variante ist die Bereitstellung von Trinkwasser aus Flaschen.